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Zusatzstoffe in Lebensmitteln von Dieter Schmitt
Mit jeder Mahlzeit nehmen wir unter anderem eine unbekannte Anzahl von Chemikalien mit auf. Diese addieren sich in unserem Körper auf Dauer zu einem giftigen Cocktail, dessen Langzeitwirkung jeden von uns interessieren dürfte. Diese sogenannte „Kumulation der Giftwirkung“ ist nichts Neues und schon seit 1956 bekannt. In seinem Buch „Die toxische Gesamtsituation auf dem Gebiet der menschlichen Ernährung – Umrisse einer unbekannten Wissenschaft“ nimmt der Heidelberger Professor und Pharmakologe Fritz Eichholz ausführlich dazu Stellung. Ein Beispiel für die schleichende, kumulative Wirkung anhand von Aluminium (E 173) und Zitronensäure (E 330): Da die Beweislast der Unbedenklichkeit beim Hersteller liegt, muss dieser die Behörde (für Lebensmittelsicherheit die EFSA in Parma) überzeugen. So werden Studien eingereicht, die Zitronensäure und Aluminium als Einzelstoffe für unbedenklich deklarieren. Nachdem beide Stoffe in den Handel gebracht wurden, können diese im Rahmen der Grenzwerte – sofern vorhanden – in Lebensmitteln unbedenklich verwendet werden. So finden wir beispielsweise Zitronensäure in vielen Erfrischungsgetränken oder Kuchen. Das Leichtmetall Aluminium finden wir beispielsweise im Zuckerguss auf Kuchen oder Keksen sowie in vielen Süßigkeiten. Essen wir beispielsweise ein leckeres Stück Zitronenkuchen mit Zuckerguss, so kann unser Körper unter normalen Umständen das Aluminium wieder ausscheiden. Da es aber zusammen mit der Zitronensäure in den Körper gelangt und Aluminium daran andockt, erkennt es unsere Blut-Hirn-Schranke nicht mehr als Schadstoff und so gelangt dieses ungehindert in unser Gehirn. Die Zitronensäure würde das Aluminium normalerweise auch wieder hinausbefördern, wenn dieses nicht vom Gehirn verstoffwechselt würde. Übrig bleibt das wirksame Neurotoxin Aluminium, das Nervenzellen abtötet. Forscher sind sich einig, dass beispielsweise Alzheimer durch Aluminium früher hervorgerufen wird und es dessen Verlauf beschleunigt. Betroffen hiervon ist leider die jüngere Generation, die ohne „Erfrischungsgetränke“ nicht auskommt. Viele Allergien oder ADHS (Zappelphilipp-Syndrom) können darauf zurückgeführt werden. Welcher Jugendliche kaut nicht gerne einen Kaugummi? Den wenigsten ist jedoch in diesem Zusammenhang der Begriff „Butylhydroxyanisol“ (BHA oder E 320) geläufig. Dieses Antioxidationsmittel sorgt unter anderem in Kaugummis dafür, dass diese frisch bleiben, obwohl in den USA bekannt ist, dass dieser Stoff in großen Mengen krebserregend ist. In Deutschland darf BHA nur in Kinder- und Säuglingsnahrung nicht zugesetzt sein, obwohl aus Tierversuchen schon lange bekannt ist, dass er zu Karzinomen, Krämpfen und Leberschäden führt. Es wird vermutet, dass E 320 in Verbindung mit sehr viel Vitamin C Körperzellen verändert und die DNA schädigen kann. Nicht nur Kaugummis enthalten E 320, sondern ebenso Trockensuppen, Würzmittel, Kuchenmischungen und Knabber-Erzeugnisse aus Getreide. Zwar gibt es für alle Zusatzstoffe Höchstgrenzen, die aber teilweise leicht überschritten werden, wie das Beispiel „Polyglycerin-Polyricinoleat“ (E 476) zeigt. Die Aufgabe dieses Emulgators ist es, ölige Substanzen im Wasser zu verteilen, wie es bei der Herstellung von Schokolade notwendig ist. Sein Grenzwert für die Einnahme liegt bei 7,5 Milligramm pro Kilo Körpergewicht. In der Schokolade dürfen allerdings bis zu 5000 Milligramm E 476 pro Kilo enthalten sein. Nun kann sich jeder selbst ausrechnen, wie viel er von diesem Emulgator zu sich nimmt, wenn er eine 100-g-Tafel Schokolade isst ... In Tierversuchen konnte die krebserregende Wirkung von E 476 nachgewiesen werden. Dabei stellten die Wissenschaftler fest, dass die Leber und Nieren der Versuchstiere deutlich vergrößert waren, was im Zusammenhang mit E 476 steht. Es wird angenommen, dass dieser Stoff die Oberfläche der Darmschleimhaut verändert, wodurch diese für Nahrungsbestandteile, Zusatzstoffe und Rückstände durchlässiger wird. Ein erhöhtes Allergierisiko könnte so erklärt werden. Die Liste der kumulativen Stoffwirkungen könnte beliebig verlängert werden. Auf den Punkt gebracht bedeutet dies für bewusst lebende Menschen, die sich einigermaßen davor schützen wollen, frisch zubereitete biologische Erzeugnisse am besten roh (z.B. von Bioland oder Demeter) zu konsumieren. So können wir vermeiden, schleichend vergiftet, krank oder unfruchtbar gemacht zu werden. Auch wenn so immer noch ein paar ungebetene Stoffe in den Körper gelangen, so können diese in Verbindung mit der richtigen Flüssigkeit und einer funktionierenden körpereigenen Entgiftung (siehe Wasser-Praxisbuch) wieder ausgeschieden werden. So ermöglichen wir unserem Körper ein bisschen Entlastung.
Der Autor, Dieter Schmitt, beschäftigt sich seit über 15 Jahren mit gesundheitlichen Themen aus dem naturheilkundlichen Bereich.
Dieter
Schmitt
Am Höchberg 34 97234 Reichenberg E-Mail: info (at) belebtes-wasser.de
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Ein
Artikel aus dem Lichtstrahl-Magazin. |