... „Der Berufsaustritt beinhaltet
aber auch die Möglichkeit zur persönlichen Weiterentwicklung
nicht zuletzt deshalb, weil sozial anerkannte Rollen und Tätigkeiten
der Berufstätigkeit irrelevant werden, keine Notwendigkeit
mehr besteht, Produkte und Dienstleistungen zu erbringen, um
dafür eine Bezahlung und gesellschaftliche Anerkennung
zu erhalten; in dieser Situation ergibt sich verstärkt
die Chance Tätigkeiten um ihrer selbst willen auszuführen,
sich in Beschäftigungen zu engagieren, die durch sich
selbst belohnend erlebt werden, oder eben das zu tun, woran
man selbst Spaß hat.“ 2/172
Havighurst nennt folgende Entwicklungsaufgaben des Alters:
„1. Anpassung an abnehmende körperliche Leistungsfähigkeit
und Gesundheit.
2. Anpassung an den beruflichen Ruhestand und an ein verringertes
Einkommen (z. B. durch die Ausweitung von Freizeitbeschäftigungen).
3. Anpassung an den Partnerverlust (z. B. durch eine
Intensivierung von Kontakten zu den Kindern oder zu Freunden).
4. Ein Akzeptieren des Umstandes, daß der Status eines älteren
Menschen erlangt ist und eine Bejahung der Zugehörigkeit
zu dieser Altersgruppe.
5. Flexible Veränderung des Rollenrepertoirs (z. B.
durch eine Intensivierung familienbezogener Rollen).“ 2/151
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