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Leseprobe Kapitel 9 |
60.-67. Lebensjahr |
... „Die Lebensetappe vor Antritt der
Verrentung bzw. Pensionierung ist eine für alle Betroffenen
problematische Zeit mit hoher Ungewißheit und Zweifeln.
Die Festlegung einer gesetzlichen Altersgrenze, die meist zwischen
60 und 65 Jahren liegt, mag pragmatisch administrativ brauchbar
sein, dennoch stellt sie ein unzulängliches Kriterium
dar. Gegen eine Verknüpfung von kalendarischem Alter und
gesetzlicher Altersgrenze lassen sich eine Reihe von Gründen
nennen: Weder theoretische Überlegungen noch empirische
Evidenz sprechen dafür, daß mit dem 63. oder 65.
Lebensjahr, die persönliche Entwicklung einer Person endet.
Auch findet kein universeller Verfall weder von körperlichen
noch von seelischen Funktionen statt.“ 2/140
„Tritt man den Älteren mit Hochachtung
und Verehrung gegenüber und nicht mit Gefühlen der
Hilfsbereitschaft und des Mitleids oder gar mit Vorurteilen
hinsichtlich seiner Verantwortungs- und Leistungsfähigkeit,
so beeinflußt
man den Alterungsprozeß selbst in ganz erheblicher Weise.
So hängt es weitgehend von der Gesellschaft ab, die nun
einmal die Rolle des alten Menschen bestimmt, ob dem Einzelnen
das Älterwerden zum Problem wird.“ 3/19
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– Es gibt keinen einsameren Menschen,
als den, der nur sich selber liebt.
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Abraham Ibn Esra 170 |
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| – Alte soll man ehren, Junge soll
man lehren, Weise soll man fragen, Narren vertragen. |
Sprichwort |
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– Glücklich und zufrieden ist,
wer weiß, was er nicht braucht.
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Wolfgang Herbst 147 |
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| – Wer wirklich gütig ist, kann
nie unglücklich sein. |
Konfuzius 204 |
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– Es ist nicht wenig Zeit was wir
haben, sondern ist viel was wir nicht nutzen.
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Lucius Annaneus Seneca 327 |
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| – Laß nie zu, daß du
jemandem begegnest, der nicht nach der Begegnung mit dir glücklicher
ist. |
Mutter Teresa 350 |
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