Mit dem Beginn eines neuen Jahrs ändern sich viele gesetzliche Regelungen und in schöner Regelmäßigkeit kommen neue hinzu. Sie möchten wissen, was im Jahr 2020 auf Sie zukommt? Hier erfahren Sie es. Die wichtigsten Neuregelungen in 2020 im Überblick.
Erhöhung des Mindestlohnes
Nachdem der Mindestlohn im Jahr 2019 auf 9,19 Euro festgelegt wurde, tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 die zweite Stufe der Anhebung in Kraft. Damit beträgt der Mindestlohn nunmehr 9,35 Euro. Auch die künftigen Azubis wird es freuen: Wer 2020 mit einer Ausbildung beginnt, kann sich über eine Mindestvergütung von 515 Euro freuen. Ein Wermutstropfen bleibt jedoch für diejenigen, die sich bereits in der Ausbildung befinden. Sie können leider von der Neuregelung nicht profitieren.
Höherer Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag dient der Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen. Ab 2020 werden 185 Euro gezahlt. Außerdem beträgt das anrechenbare Einkommen nur noch 45 Prozent, und auch nur dann, wenn es den eigenen Bedarf übersteigt.
Der steuerlich relevante Kinderfreibetrag wird mit Beginn 2020 für jedes Kind auf 5.172 Euro erhöht.
Erhöhung des Regelbetrages zur Grundsicherung
Die Leistungen zur Grundsicherung werden ab 1. Januar ebenfalls erhöht.
Das betrifft:
– Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
– Bezieher von Sozialhilfe
– Die Grundsicherung bei Erwerbslosigkeit, Erwerbsminderung (EU-Rente) und im Alter
Die Erhöhung des Regelsatzes beträgt 1,88 Prozent, das gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche. Für Alleinstehende sind das allerdings gerademal acht Euro pro Monat, für Personen in Bedarfsgemeinschaften sieben Euro und für Kinder bis zu fünf Jahren sind es gar nur fünf Euro mehr.
Online Casinos 2020
Mit dem Auslaufen der offiziellen SH Lizenzen in Deutschland wird es eng für die Betreiber von Online Casinos in Deutschland. Aktuell besteht hier eine Rechtslücke die es zu schließen gilt. Lediglich Online Lottoanbietern ist es gestattet via Oddset das Glücksspiel in Deutschland anzubieten. Neue Online Casinos wird es also in nächster Zukunft nicht geben.
Anhebung der Luftverkehrssteuer macht das Fliegen teurer
Mitte Oktober hat das Kabinett im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Änderung des Luftverkehrssteuergesetzes zugestimmt. Damit wird die Steuer auf Flugtickets generell angehoben.
Inlandsflüge sind davon genauso betroffen wie die Urlaubsreise in ferne Länder. Im Vergleich zur bisherigen Steuer (in Klammer) ergibt sich folgendes Bild:
– Flüge im innereuropäischen Raum: + 5,53 Euro auf 13,03 Euro
– Mittelstreckenflüge bis zu 6.000 Kilometer Entfernung: + 9,58 Euro auf 33,01 Euro
– Langstrecken (Distanz mehr als 6.000 Kilometer): + 17,25 Euro auf 59,43 Euro
Strompreise steigen durch weitere Erhöhung der EEG-Umlage
Deutschland ist nach Dänemark das Land mit den höchsten Strompreisen. Der Anteil der EEG-Umlage beträgt mittlerweile ca. ein Viertel des Strompreises. Der Bundesregierung ist das nicht hoch genug. Mit einer Erhöhung der Umlage auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde kommen auf den Verbraucher im Durchschnitt Mehrkosten in Höhe von durchschnittlich 64 Euro zu, wie Analysen der Verbraucherportale Verivox und Check24 ergaben.
Masernschutzgesetz – Ohne Impfung nicht in Kindergarten oder Schule
Die Masern gelten als eine gefährliche Krankheit, die zu schwerwiegenden Folgeschäden führen kann (Gehirnschädigungen, Lungenentzündungen). Nach Expertenmeinung ist ein Schutz vor Masern nur dann gewährleistet, wenn die Impfquote bei ca. 95 Prozent liegt.
Daher gilt ab dem 1. März: Nur bei Nachweis aller Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden, ist der Besuch eines Kindergartens oder einer Schule möglich. An dieser Stelle sei hier völlig wertungsfrei angemerkt, dass damit quasi durch die Hintertür eine Impfpflicht eingeführt wird, denn spätestens mit dem Schuleintrittsalter muss die formell nur „empfohlene“ Masernschutzimpfung abgeschlossen sein.
Von der Regelung sind auch Personen betroffen, die im medizinischen und im gesellschaftlichen Bereich arbeiten, wie Ärzte, Krankenhaus- und Pflegepersonal, aber auch Lehrer, Erzieher etc.
Zusätzlicher Feiertag für die Berliner am 8. Mai 2020
Der 8. Mai 2020 ist der 75. Jahrestag der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht vor den Alliierten. Er gilt damit als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und bedeutete für Deutschland das Ende des Zweiten Weltkrieges.
Für die rot-rot-grüne Koalition Anlass, den 8. Mai als zusätzlichen Feiertag für Berlin zu deklarieren. Am 24. Januar 2019 wurde der Gesetzentwurf vom Parlament verabschiedet. Damit können die Berliner 2020 eine Woche nach dem 1. Mai als Tag der Arbeit einen weiteren Feiertag begehen – wohlgemerkt nur einmalig in 2020.
In schöner Regelmäßigkeit – Höhere Bußgelder
Und wieder einmal sind es die Autofahrer, die die Staatskasse auffüllen sollen. Mag man sich angesichts besonders rücksichtloser Fahrer mit höheren Bußgeldern arrangieren, so trifft es diesmal in der Hauptsache den ruhenden Verkehr – sprich die Parksünder. Hier werden die Strafen empfindlich angehoben. Die neuen Bußgelder (Auszug) in 2020 im Vergleich zur bisherigen Sanktion (in Euro):
– Parken auf Geh- oder Radwegen 55 (20)
– Mit Gefährdung 80 + 1 Punkt –
– Mit Behinderung 70 + 1 Punkt (30)
– Parken länger als eine Stunde 70 + 1 Punkt (30)
– Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt 55 (35)
– Unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplatz 35 –
– Parken auf E-Fahrzeugen vorbehaltenen Parkplätzen 55 –
Den Gaffern geht es an den Kragen – Empfindliche Geldstrafen bis zur Freiheitsstrafe
Viele Menschen werden die ab 2020 eingeführten Strafen für rücksichtslose Schaulustige bei Verkehrsunfällen als längst überfällig begrüßen. Es wird diejenigen treffen, die sich nicht scheuen, Rettungskräfte zu behindern, keinerlei Erste Hilfe leisten und stattdessen lieber mit dem Smartphone Aufnahmen eines Unfalls, insbesondere von Verletzten und Toten machen. Das ist ab 2020 keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat.
Ab 2020 erwarten die Gaffer je nach Umständen und Schwere der Tat diese Strafen:
– Anfertigung von Fotos oder Videos von einem Unfall: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
– Anfertigung von Fotos oder Videos von Unfalltoten: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
– Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Mopedführerschein ab 15 Jahren möglich
Wie schon probeweise in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen realisiert, soll es künftig Jugendlichen bereits ab 15 Jahren möglich sein, die „Fleppen“ zum Führen eines Kleinkraftrades (Moped/Roller) zu machen. Die Entscheidung über die Umsetzung der neuen Regelung ist allerdings weiterhin den einzelnen Bundesländern vorbehalten.
Mit „Automatik“-Führerschein leichterer Umstieg auf Autos mit Schaltgetriebe
Wer seine Fahrprüfung bisher mit einem Fahrzeug mit Automatik-Getriebe gemacht hat, musste beim Umstieg auf ein Auto mit Schaltgetriebe eine zweite Prüfung ablegen – mit entsprechender zusätzlicher finanzieller Belastung. E-Autos kommen aber gut ohne das klassische Schaltgetriebe aus. Die Fahrschulen standen daher vor dem Dilemma, auf umweltfreundliche E-Autos zu verzichten, da dies zu Nachteilen des Fahrschülers führte, möchte er später ein Auto mit Schaltgetriebe fahren. Daher soll in Zukunft ein zusätzliches Fahrtraining auf einem Fahrzeug mit manueller Schaltung ausreichen. Diese Regelung ist aber noch nicht rechtsgültig, da sie – wie so oft – eine Änderung der EU-Richtlinie erfordert. In der Praxis wird es wohl auf eine „Toleranz“ seitens der EU hinauslaufen.
ADAC-Mitglieder müssen tiefer in die Tasche greifen
Über fünf Jahre war der Mitgliedsbeitrag im größten deutschen Automobil-Club ADAC konstant. Ab 2020 müssen die rund 21 Millionen Mitglieder mehr bezahlen. Im Basistarif sind jetzt 54 Euro statt 49 Euro fällig. Für die Mitgliedschaft im Plus Tarif wird ein Jahresbeitrag von 94 Euro erhoben, das sind 10 Euro mehr als bisher. Als Neuerung gibt es jetzt einen Premium-Tarif, der mit satten 139 Euro pro Jahr zu Buche schlägt.